Geschichtlicher Überblick –
Die Franken / Echternach / Grafschaft Manderscheid
Zwischen 406 und 460 n. Chr. wurde Trier mehrmals „von Vandalen“, auch den Franken verwüstet. Sie errichteten als Verwaltungseinheiten die sogenannten Gaue. An der Spitze stand der Gaugraf. Im Verlauf des 8. Jahrhunderts setzten sich die Karolinger als führende Dynastie innerhalb des Frankenreiches durch. Es war zugleich der Beginn einer starken Besiedlung unserer Heimat, die um 750 begann und am Ende des 12. Jahrhunderts abgeschlossen war.
Bereits vor dem Jahre 771 war dem Kloster Echternach durch König Karlmann „Öfflingen“ geschenkt worden. Die Schenkung umfasste nach dem heutigen Kenntnisstand die Gemarkungen von Schladt, Gipperath, Nieder- und Oberöfflingen, Laufeld, Dierfeld, Wallscheid und Pantenburg. Laufeld blieb bis zum 14. Jahrhundert mit dem Kloster verbunden.
Der heilige Willibrord (658 bis 739) hatte die Abtei Echternach gegründet. Im Jahre 695 war er von Papst Sergius I. zum Missionsbischof von Utrecht ernannt worden. In Echternach entstand eine „Missionspflanzschule“. Von hier entsandte Willibrord einen seiner Schüler, den heiligen Bonifazius, den „Apostel der Deutschen“ nach Osten. Im Jahre 739 wurde er in der Echternacher Klosterkirche begraben.
Ein Missionsschwerpunkt wurde später das im Jahre 1134 durch den heiligen Bernhard gegründete Kloster Himmerod. 1272 erwarb das Kloster Güter in Niederöfflingen.
Ab dem 12. Jahrhundert versuchte das Erzstift Trier in den Luxemburger Machtbereich (Echternacher Besitztümer) vorzustoßen, zu dem das heutige Gebiet der Verbandsgemeinde Manderscheid gehörte. Der Graf von Namur, gleichzeitig auch Luxemburger Herrscher, musste im Jahr 1147 dem Trierer Erzbischof Albero die Abtei St. Maximin und deren Besitz sowie die Manderscheider Oberburg überlassen. Der Trierer Erzbischof erwarb vom Kloster Echternach Rechte u. a. an Gipperath. Um die Loslösung verschiedener Orte von der Laufelder Kirche – der Hauptkirche Echternachs im östlich der Lieser gelegenen luxemburgischen Einflussgebiet – zu beschleunigen, errichtete das Trierer Erzstift im 13. und 14. Jahrhundert selbstständige Pfarreien in Niederöfflingen, Gipperath und Greimerath, ungewöhnlich für ein solch kleines Gebiet.
Am Ende des Mittelalters war das Gebiet der heutigen Verbandsgemeinde Manderscheid unter die einzelnen Landesherren, dem Herzogtum Luxemburg und dem Kurfürstentum Trier aufgeteilt. Die Grafschaft Manderscheid gehörte mit den Orten Dierfeld, Eckfeld, Laufeld, Niedermanderscheid, Oberöfflingen, Pantenburg, Schladt und Wallscheid zu Luxemburg. Hatten die Manderscheider im Bereich Laufeld zunächst nur Rechte als Verwalter des Echternacher Besitzes, so stellte am 30. August 1137 König Johann von Böhmen, der zugleich Graf von Luxemburg war, dem Wilhelm von Manderscheid einen Lehensvertrag über die Burg und den Ort Niedermanderscheid sowie die Höfe zu Kail und Laufeld aus. Am 20. Februar 1344 erwarb König Johann von Böhmen und Luxemburg vom Kloster Echternach den „Hof Laufeld“. Der Begriff „Hof“ bezeichnete in diesem Zusammenhang ein Herrschaftsgebiet. Zum „Hof Laufeld“ gehörten Dierfeld, Eckfeld, Laufeld, Oberöfflingen, Pantenburg, Schladt und Wallscheid, das gesamte Gebiet der späteren Grafschaft Manderscheid, ausgenommen die Niederburg und der Ort Niedermanderscheid, die „freies Eigentum“ der Manderscheider wurden. Damit war das Gebiet der Echternacher in Luxemburger Besitz übergegangen. Wilhelm von Manderscheid blieb aber damit belehnt. „Belehnt“ hieß, dass die Rechte über Land und Leute dort blieben.
Die Rechte der Grafen zeigten sich vor allem in der von ihnen ausgeübten Gerichtsbarkeit. Die „Untertanen“ waren Leibeigene, sie besaßen keine persönliche Freiheit, gehörten „mit Haut und Haaren“ ihrem Herrn.
Die Grafen besaßen den gesamten Grund und Boden. Gegen Abgaben wurde den Untertanen das Nutzungsrecht daran erlaubt. Außerdem konnten die Grafen eine Jagd-, Wald- und Fischerei-Ordnung erlassen.
Leibeigenschaft und Gerichtsbarkeit umfasste das Recht, schwere Strafen an Leib und Gut einschließlich der Todesstrafe zu verhängen. Es konnten auch Folter angeordnet werden, um den Angeklagten zu einem Geständnis zu bringen. Für die Strafverfolgung gab es eine genau ausgearbeitete Ablauffolge. Auch die Weitergabe des Nutzungsrechts und der daraus erwirtschafteten Zuwächse war genau geregelt, u. a. durch die „Kurmund“. So nahm nach dem Tod des Oberhauptes einer Familie der Leibherr das wertvollste Stück aus dem Erwirtschafteten an sich. Die Einwohner der Grafschaft, die „Grafschaftler“, konnten sich nur mit Genehmigung „des Herrn“ außerhalb der Grafschaft niederlassen. Nach der Entrichtung eines „Loskaufgeldes“ konnte die Genehmigung erteilt werden. Eine Zustimmung zur Heirat musste erfragt werden; sie wurde nach Entrichtung einer Heiratssteuer gegeben.
Aus dieser Zeit stammen auch die Begriffe der „Stock- oder Schaffgüter“. Als Herrscher über Grund und Boden teilten die Grafen ihre Besitztümer in Güter zwischen 50 und 250 Morgen auf und vergaben sie an leibeigene Stock- oder Schaffbauern. Zu dem Gut gehörte dann das Stockhaus (siehe Aufzeichnungen von Gessinger über die Laufelder Stockhäuser um das Jahr 1900). Es gab neben einer Abgabeordnung strenge Erbvorschriften. Das führte dazu, dass die Stockgüter über Jahrhunderte in den Händen der gleichen Familien blieben. Neben den Abgaben für die Nutzung der Ländereien und Ernten mussten die Stockbauern „Fronde-Arbeiten“ verrichten, z. B. herrschaftliche Feldarbeiten (die Felder des „Herrn“ bebauen), Häuser, Wege und Brücken bauen.
Am 19. November 1346 teilte König Karl seinem Mann Wilhelm von Manderscheid mit, den Hof Laufeld an Balduin zu übergeben. Der kam diesem Befehl nicht nach. Mit der Urkunde vom 26. November 1346 schenkte König Karl dem Erzbischof Balduin den Hof Laufeld. Die Manderscheider blieben nach kriegerischen Auseinandersetzungen 1346 im Besitz von Hof Laufeld. Daraus wurde später die Grafschaft Manderscheid. Nachdem im 15. Jahrhundert die Manderscheider Edelleute bedeutende Besitztümer (Daun, Schleiden, Vianden) erbten, gehörten sie zu den einflussreichsten Familien der Eifel.
Im Jahre 1780 begannen Auseinandersetzungen zwischen dem Grafen von Manderscheid und den meisten seiner Untertanen. So verweigerten die Bauern u. a. die Brennholzlieferung, das sprach man auch untereinander ab. Es gab Verhandlungen dieserhalb, die in Unterlagen dieser Zeit erfasst sind. Neben vor allem Bauern aus Schladt sind in diesen Unterlagen u. a. Peter Irmen, Hans Matheis Rascop und Bürgermeister Peter Lorentz aus Laufeld genannt. Die Bauern lehnten in den folgenden Jahren mehr und mehr die herrschaftliche Gewalt der Grafen ab. Die Prozessgeschichte ist bis zum Jahre 1789 dokumentiert. Es fiel dann wohl keine Entscheidung bis zum Jahre 1794, als die französischen Revolutionsgruppen die Grafschaft Manderscheid besetzten. Die letzte Herrscherin, Gräfin Augusta flüchtete mit ihrem Gemahl nach Böhmen und die Herrschaft der Grafen von Manderscheid ging zu Ende.
Aus dieser Zeit, um ca. 1800 stammen die Funde erster fester Wohnhäuser auf dem heutigen Laufelder Gebiet. Im „Franzenseifen“ in südwestlicher Richtung von der Laufelder Kirche, wurden Keller, Mauerreste und Fundamente gefunden. Anhand der gemachten Funde wurde nachgewiesen, dass diese Gebäude in der Zeit von 400 vor Chr. bis etwa Christi Geburt errichtet wurden. Diese Bewohner sind wahrscheinlich später in die heutige Ortslage von Laufeld übergesiedelt.